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FSK & Jugendschutz

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FSK im Kino

Grafik mit den FSK-Einlassregelungen für Kinobesuche nach Alter und Altersfreigabe. Sie zeigt, welche Filme Kinder und Jugendliche je nach Alter besuchen dürfen und wann eine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person erforderlich ist.  Zusammenfassung der Regeln:  Kinder von 0 bis 5 Jahren dürfen nur Filme mit FSK 0 besuchen und nur in Begleitung. Filme ab FSK 6, 12, 16 oder 18 sind nicht gestattet.  Kinder von 6 bis 11 Jahren dürfen Filme mit FSK 0 und FSK 6 besuchen. Endet der Film nach 20:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme mit FSK 12 sind nur mit Begleitung erlaubt. Filme ab FSK 16 oder FSK 18 sind nicht gestattet.  Kinder von 12 bis 13 Jahren dürfen Filme bis FSK 12 besuchen. Endet der Film nach 20:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme ab FSK 16 oder FSK 18 sind nicht gestattet.  Jugendliche von 14 bis 15 Jahren dürfen Filme bis FSK 12 besuchen. Endet der Film nach 22:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme ab FSK 16 oder FSK 18 sind nicht gestattet.  Jugendliche von 16 bis 17 Jahren dürfen Filme bis FSK 16 besuchen. Endet der Film nach 00:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme mit FSK 18 sind nicht gestattet.  Filme mit FSK 18 dürfen ausschließlich von volljährigen Personen besucht werden.  Begleitung bedeutet: durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person, also zum Beispiel Eltern, Vormund oder eine volljährige beauftragte Begleitperson. Alle Angaben ohne Gewähr!

Ausführung der FSK Einstufungen