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FSK & Jugendschutz

Die "FSK" steht für "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" in Deutschland. Sie ist eine Institution, die Filme, DVDs und ähnliche Medien auf ihren Inhalt prüft und entsprechend Altersfreigaben erteilt. Diese Altersfreigaben sollen anzeigen, für welche Altersgruppen ein Film geeignet ist. Die FSK-Einstufungen reichen von "FSK 0" (ohne Altersbeschränkung) bis zu "FSK 18" (keine Jugendfreigabe).

Zum einen schützt sie Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten wie Gewalt oder sexuellen Szenen, zum anderen bietet sie Eltern und Erziehenden klare Orientierungshilfen, um zu entscheiden, welche Filme oder Medien für ihre Kinder angemessen sind.

Zusätzlich zu den bereits etablierten Altersfreigaben gibt es seit Juli 2023 sogenannte Deskriptoren. Diese sollen am Point of Sale (Verkaufsort) direkt aufklären, warum eine bestimmte FSK ausgesprochen wurde (Bspw.: FSK ab 12 freigegeben | Deskriptoren: Gewalt, Bedrohung). Die Freigabebegründungen können auf der Seite der FSK jederzeit eingesehen werden. 

FSK im Kino

Grafik mit den FSK-Einlassregelungen für Kinobesuche nach Alter und Altersfreigabe. Sie zeigt, welche Filme Kinder und Jugendliche je nach Alter besuchen dürfen und wann eine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person erforderlich ist.  Zusammenfassung der Regeln:  Kinder von 0 bis 5 Jahren dürfen nur Filme mit FSK 0 besuchen und nur in Begleitung. Filme ab FSK 6, 12, 16 oder 18 sind nicht gestattet.  Kinder von 6 bis 11 Jahren dürfen Filme mit FSK 0 und FSK 6 besuchen. Endet der Film nach 20:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme mit FSK 12 sind nur mit Begleitung erlaubt. Filme ab FSK 16 oder FSK 18 sind nicht gestattet.  Kinder von 12 bis 13 Jahren dürfen Filme bis FSK 12 besuchen. Endet der Film nach 20:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme ab FSK 16 oder FSK 18 sind nicht gestattet.  Jugendliche von 14 bis 15 Jahren dürfen Filme bis FSK 12 besuchen. Endet der Film nach 22:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme ab FSK 16 oder FSK 18 sind nicht gestattet.  Jugendliche von 16 bis 17 Jahren dürfen Filme bis FSK 16 besuchen. Endet der Film nach 00:00 Uhr, ist Begleitung erforderlich. Filme mit FSK 18 sind nicht gestattet.  Filme mit FSK 18 dürfen ausschließlich von volljährigen Personen besucht werden.  Begleitung bedeutet: durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person, also zum Beispiel Eltern, Vormund oder eine volljährige beauftragte Begleitperson. Alle Angaben ohne Gewähr!

In Deutschland regeln FSK-Altersfreigaben auch den Besuch im Kino. Kinobetreibende sind verpflichtet, diese einzuhalten, den Einlass entsprechend zu kontrollieren und im Zweifelsfall zu verweigern. Verstöße können für das Kino rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Tipps für einen entspannten Kinobesuch mit Kindern:
1. Informiere dich vorher über die entsprechende FSK Freigabe und prüfe diese beim Ticketkauf.
2. Bring zum Kinobesuch einen Altersnachweis mit und einen Nachweis, dass du eine personenberechtigte oder erziehungsberechtigte Begleitung bist.

Ausführung der FSK Einstufungen

Quelle: fsk.de